Eberhard-Karls-Universität
Tübingen
Dekanat der Fakultät
für Biologie



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STUDIENORTWECHSEL

Der günstigste Zeitpunkt für den Wechsel des Studienortes ist nach abgelegter Vordiplom- bzw. Zwischenprüfung. Wer an die Universität Tübingen überwechseln will, mu▀ sich für das Wintersemester bis spätestens 15. Juli und für das Sommersemester bis 15. Januar beim Studentensekretariat der Universität Tübingen, Wilhelmstr. 11, 72074 Tübingen, bewerben. Bewerbungsunterlagen können dort angefordert werden.
Lehramtsstudenten, die den Studienort gewechselt haben, müssen sich beim Dekanat die Anrechenbarkeit ihrer am anderen Studienort erbrachten Studienleistungen bescheinigen lassen. Diese Bescheinigung wird vom Wissenschaftlichen Prüfungsamt bei der Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung gefordert.
Vordiplom- und Zwischenprüfung anderer Universitäten werden anerkannt. Im Lehramtsstudiengang und im Diplomstudiengang Biologie werden derzeit alle Bewerber, die nicht Studienanfänger sind und noch keine Zwischenprüfung bzw. Vordiplomprüfung nachweisen können, zum Weiterstudium nur in dem Ma▀e aufgenommen, wie die Gesamtzahl der Studenten des jeweiligen Semesters die Zulassungszahl des 1. Semesters nicht übersteigt. Für Studierende mit abgeschlossener Zwischenprüfung bzw. Vordiplomprüfung gibt es keine Zulassungsbegrenzung für das Weiterstudium im höheren Fachsemester. Der Bewerbung braucht das Zeugnis über die bestandene Vordiplom- bzw. Zwischenprüfung noch nicht beigefügt zu werden. Es kann nachgereicht werden.